Seit 2007 wende ich die Akupunktur überwiegend zur Schmerzbehandlung an.
Nachdem ich Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung die Effektivität der Ohrakupunktur selbst erlebt hatte, interessierte ich mich zunächst für die Ohrakupunktur. Von meinen Behandlungserfolgen motiviert beschäftigte ich mich im Verlauf zusätzlich intensiv mit der chinesischen Körperakupunktur und der Schädelakupunktur nach Yamamoto (YNSA) und lernte auch diese als sehr hilfreiche Akupunktur- formen zu schätzen.
Die Wirkung tritt meist unmittelbar ein, das heißt, bereits nach der ersten Behandlung haben Sie einen Eindruck von der Leistungsfähigkeit der Akupunktur bei Ihren Beschwerden.
Ich verwende sehr dünne Nadeln mit 0,18-0,25 mm Durchmesser. Zur Anwendung kommen ausschließlich Einmalnadeln, die nach Gebrauch entsorgt werden, d.h. es besteht für Sie kein Infektionsrisiko.
Akupunktur kann bei Bedarf einmalig (auch in der Akutsprechstunde montags bis donnerstags um 13:30) oder als Behandlungsserie durchgeführt werden. Bei chronischen Beschwerden ist meist eine Behandlungsserie sinnvoll, im Einzelfall erzielen aber auch schon ein bis drei Behandlungen eine deutliche Beschwerdelinderung, insbesondere bei akuter Verschlechterung chronischer Beschwerden. In meiner Praxis stehen Ihnen drei separate Akupunkturzimmer zur Verfügung.
In allen Akupunkturzimmern kann zeitgleich eine Infrarotwärmebehandlung durchgeführt werden, in einem Zimmer zusätzlich eine Massagebehandlung (auf einer Massagematte von hhp) und in einem weiteren Zimmer eine pulsierende Magnetfeldtherapie bemer. (Pulsierende Magnetfelder werden seit Jahrzehnten u.a. zur Schmerzbehandlung eingesetzt Bemer hat kapillarmikroskopisch nachgewiesen einen durchblutungsfördernden Effekt auf die kleinsten Blutgefäße.)
Für eine Akupunkturbehandlung bitte ich Sie, 30 bis 40 Minuten Zeit und eine entspannende Wirkung der Akupunktur einzuplanen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen einmal jährlich eine Behandlungsserie von 10 Körperakupunkturen innerhalb von 6 Wochen ausschließlich für seit mindestens 6 Monaten bestehende untere Rückenschmerzen (im Bereich der Lendenwirbelsäule, ggf. mit Schmerzausstrahlung bis zum Knie) und für seit mindestens 6 Monaten bestehende Knieschmerzen bei Gonarthrose.
Ohr- und Schädelakupunktur sowie Akupunktur bei allen anderen Beschwerden sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.